Im Sinne des Gesetzes Nr. 190/2012 ist die Gemeinde verpflichtet, innerhalb 31. Jänner 2022 den Dreijahresplan 2022-2024 zur Korruptionsvorbeugung, Transparenz und Integrität anzupassen.
Die Bürger und Verbände als Träger kollektiver Interessen sind eingeladen, Vorschläge oder Bemerkungen im Zusammenhang mit der Überarbeitung und Genehmigung des Dokumentes innerhalb 21. Jänner 2022 um 12:00 Uhr einzubringen.
Die Bemerkungen können wie folgt hinterlegt werden:
- PEC an folgende PEC-Adresse der Gemeinde St. Lorenzen: stlorenzen.slorenzo@legalmail.it
- E-Mail an folgende Mail-Adresse der Gemeinde St. Lorenzen: info@stlorenzen.eu
- persönliche Hinterlegung: Gemeinde St. Lorenzen, Protokollamt, Franz-Hellweger-Platz 2, 39030 St. Lorenzen (BZ)
Bitte im Betreff angeben: „Bemerkungen zum Antikorruptionsplan“.
Anlage: Bekanntmachung