Bei Wahlen werden für jeden Wahlsprengel ein Präsident und mehrere Stimmzähler aus dem Verzeichnissen der Wahlpräsidenten und Stimmzähler ernannt. Diese Tätigkeit wird finanziell entschädigt.
Zugangsvoraussetzungen:
Wahlpräsident/innen:
Aktives Wahlrecht
Oberschulabschluss
Zweisprachigkeitsnachweis B2, ehemals Niveau B
Stimmzähler/innen:
Aktives Wahlrecht
Mittelschulabschluss
Die Eintragung in das Verzeichnis als Wahlpräsident kann innerhalb Oktober und jene in das Verzeichnis als Stimmzähler innerhalb November vorgenommen werden.
Das Wahlamt der Gemeinde gibt gerne weitere Auskünfte!
Formulare für die Eintragung:
Präsident
Stimmzähler